IMMOBILIEN KAUFEN IN ITALIEN… WAS KOSTET DAS?

Beim Kauf eines Hauses tauchen immer wieder Fragezeichen bezüglich der Kosten. Darum wollen wir Ihnen helfen, Klarheit zu bekommen.

Wie viel Steuern sind also genau zu zahlen?

FALL ((1))

BEI PRIVAT KAUF oder als FIRMA mit MWST- BEFREIUNG:

Beim Kauf auf als Erstwohnsitz
(ausgenommen Luxusimmobilien A/1, A/8 und A/9)

1. Registersteuer: sind 2% und wird nach dem Katasterwert berechnet, der deutlich unter dem eigentlichen Kaufwert liegt
2. Hypothekensteuer: 50 €
3. Grundbuchamt: 50 €

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen Sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf der Immobilie ihren Wohnsitz in diese Stadt verlegen.

Kauf als Zweitwohnsitz

1. Zulassungssteuer: 9% wird ebenfalls nach dem Katasterwert berechnet
2. Hypothekensteuer: 50 €
3. Grundbuchamt: 50 €

Der Mindestbetrag für Steuern beträgt 1.000 €

FALL ((2))

BEIM KAUF ALS FIRMA:

Kauf als Erstwohnsitz

1. Mehrwertsteuer: 4%
2. Registrieren: 200 €
3. Hypothekensteuer: 200 €
4. Grundbuchamt: 200 €

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, müssen Sie innerhalb von 18 Monaten nach dem Kauf die Wohnung in der Stadt, in der sich die Immobilie befindet, übertragen.

Kauf als Zweitwohnsitz

1. Mehrwertsteuer: 10%
2. Registrieren: 200 €
3. Hypothekensteuer: 200 €
4. Grundbuchamt: 200 €

Beim Kauf eines Hausbauers in den Energieklassen A und B werden auch für 2018 und 2019 50% der bezahlten Steuer in 10 Jahren mit Raten in gleicher Höhe erstattet.

FALL ((3))

Sie haben bereits eine Steuererleichterung für die erste Immobilie in Anspruch genommen?

In Italien wurden die Steuervorteile auch auf diejenigen ausgeweitet, die bereits eine Immobilie besitzen, vorausgesetzt, dass das alte Haus innerhalb eines Jahres nach dem Neukauf verkauft wird. Wenn Sie als Firma kaufen, müssen Sie die alte Immobilie verkaufen, bevor Sie eine neue kaufen, um ebenfalls die Steuererleichterungen zu erhalten.

Sie erhalten durch den Verkauf der ersten Immobilie eine Steuergutschrift erhalten, um das neue Haus als wieder „erstes Zuhause“ erwerben zu können.

Wann gelten die Steuererleichterungen nicht?

Sie gelten dann nicht, wenn Sie eine Immobilie in derselben Gemeinde kaufen, in der Sie bereits Eigentümer eines anderen Hauses sind oder bereits eine Immobilie besitzen, die Steuervergünstigungen als “erstes Zuhause” erhalten hat.